GASTROLOKAL DIREKT BEIM AUGARTEN / sehr guter Gesamtzustand / Ablöse € 110.000,00

1020 Wien

Beschreibung

Zur unbefristeten Vermietung gelangt ein wunderschönes Gastronomielokal in der Nähe des Augartens im zweiten Wiener Gemeindebezirk. Das Lokal ist zur Zeit in Betrieb, bitte Termine per Email vereinbaren. Die Nutzfläche beträgt ca. 252,02 m², inkl. ca. 60 m² Keller. Aktuell 60 Sitzplätze. Der dzt. Mieter betreibt auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf öffentlichen Grund auch einen schattigen Gastgarten (z.Z. 80 Sitzplätze). Diese Fläche ist NICHT Bestandteil des Mietvertrages und muss mit den zuständigen Behörden geklärt und bewilligt werden. 

Das Lokal hat einen guten Grundriss und teilt sich wie folgt in: 

  • in einen Schankraum,
  • zwei übersichtlichen Gasträume
  • einer voll ausgestatteten Küche inkl. Kühlhaus
  • getrennten Toiletten
  • Büro
  • Abstellraum mit Waschmaschine und Trockner
  • Lagerraum
  • Heizraum 
  • Mitarbeiter Toilette und Dusche
  • Kelleraum (Verbunden mit Zampfanlage im Schankraum)
  • Der Betrieb von Nachtclub, Bar, Diskothek, Wettcafé ist laut Mietvertrag untersagt

Miete: 2.798,52 inkl. Bk, Mwst zuzüglich  HZ-WW-Akonto € 900,00 inkl. Mwst

Öffnungszeiten: Sonntag bis Mittwoch      08:00 - 24:00
                          Donnerstag bis Samstag 08:00 - 02:00

Ausstattung:
Ausstattung und Haustechnik befinden sich in gutem Zustand. Eine aufrechte Betriebsanlagengenehmigung sowie die relevanten Prüfberichte liegen vor.
Wärmeversorgung durch eine Biomasse Hauszentralheizung. Warmwasser mittels hauseigener Solaranlage.

Ablöse an den Mieter für: € 110.000,00

Für nähere Informationen und die Vereinbarung Ihres Besichtigungstermins kontaktieren Sie Frau Ricarda HONETZ, honetz@newimmobilien.at, 06641835191. Bis Ende August werde Ihre Anfragen unregelmäßig beantwortet, Besichtigungen sind möglich. Bitte um ein wenig Geduld:).

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage, um für Sie tätig sein zu können, bedarf es aufgrund geänderter Konsumentenschutzbestimmungen seit dem 13.6.2014 einer ausdrücklichen Vereinbarung.

Vor Zusendung eines Exposés, wird Ihnen unsere Maklersoftware automatisch einen Maklervertrag, eine Aufklärung über seine Widerrufbarkeit und Ihre Rücktrittsrechte zusenden. Wir ersuchen Sie, deren Erhalt und die Kenntnisnahme der Inhalte zu bestätigen. Nach Anklicken des Buttons "Ich akzeptiere die Bedingungen" wird Ihnen ein Exposé zugeschickt.

Ein Vermittlungshonorar ist selbstverständlich auch weiterhin nur dann zu leisten, wenn es zu einem Abschluss des Immobiliengeschäftes (z.B. Kauf-, Mietvertrag) kommt.
Wenn Sie Fragen zu den neuen Konsumentenbedingungen haben, rufen Sie uns einfach an. Wir helfen gerne weiter!

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Lageplan